Rechtsprechung
VGH Bayern, 27.02.2019 - 9 ZB 18.32859 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 138 Nr. 3
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Gehörsverletzung - rewis.io
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Gehörsverletzung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 26.09.2018 - Au 4 K 18.30024
- VGH Bayern, 27.02.2019 - 9 ZB 18.32859
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Nichtbescheiden eines …
Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 9 ZB 18.32859
Das rechtliche Gehör als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023 - juris Rn. 10 m.w.N.).Das verfassungsrechtlich verankerte Gehörsgebot schützt einen Verfahrensbeteiligten nicht vor jeder nach seiner Meinung sachlich unrichtigen Ablehnung eines von ihm in einer mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrags, sondern nur dann, wenn die Ablehnung im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023 - Rn. 10 m.w.N.).
- BVerwG, 20.12.2011 - 7 B 43.11
Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung …
Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 9 ZB 18.32859
Die Rüge eines Verfahrensmangels ist kein Mittel, Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten im vorangegangenen Instanzenzug zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 20.12.2011 - 7 B 43.11 - juris Rn. 26 m.w.N). - BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die …
Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 9 ZB 18.32859
Ist ein verfahrensfehlerhaft nicht eingeführtes Erkenntnismittel der Prozesspartei nicht ohne weiteres zugänglich, so muss sie es innerhalb der Beschwerdefrist bei Gericht anfordern, es überprüfen und dann im Einzelnen darlegen, was sie zu den darin enthaltenen Feststellungen ausgeführt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 - juris Rn 15;… BVerwG, B.v. 14.4.2005 - 1 B 161/04 - juris Rn. 3) Der Kläger führt diesbezüglich jedoch nur an, das Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 23. Juli 2018 existiere entweder nicht oder sei nicht in das Verfahren eingeführt worden. - BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00
Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren, …
Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 9 ZB 18.32859
Dies gilt auch für die im Asylverfahren verwendeten Erkenntnisse (vgl. etwa BVerfG, B.v. 18.7.2001 - 2 BvR 982/00 - juris Rn. 15 ff.). - BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen, die …
Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2019 - 9 ZB 18.32859
Ist ein verfahrensfehlerhaft nicht eingeführtes Erkenntnismittel der Prozesspartei nicht ohne weiteres zugänglich, so muss sie es innerhalb der Beschwerdefrist bei Gericht anfordern, es überprüfen und dann im Einzelnen darlegen, was sie zu den darin enthaltenen Feststellungen ausgeführt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 - juris Rn 15; BVerwG, B.v. 14.4.2005 - 1 B 161/04 - juris Rn. 3) Der Kläger führt diesbezüglich jedoch nur an, das Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 23. Juli 2018 existiere entweder nicht oder sei nicht in das Verfahren eingeführt worden.
- LSG Bayern, 05.08.2020 - L 8 AY 28/19
Leistungen, Bescheid, Bewilligung, Einkommen, Widerspruchsbescheid, …
Die Klage wurde mit Urteil vom 26.09.2018 abgewiesen und der Antrag auf Zulassung der Berufung vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27.02.2019 (9 ZB 18.32859) abgelehnt. - VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 20.30246
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Verfahrensfehlers …
Ist ein verfahrensfehlerhaft nicht eingeführtes Erkenntnismittel der Prozesspartei nicht ohne weiteres zugänglich, so muss sie es innerhalb der Beschwerdefrist bei Gericht anfordern, es überprüfen und dann im Einzelnen darlegen, was sie zu den darin enthaltenen Feststellungen ausgeführt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2019 - 9 ZB 18.32859 - juris Rn. 6 m.w.N.).